5 Gute Gründe für einen Energieausweis
Energieausweis von A-Z
- Darstellung des energetischen Gebäudezustandes mit Wärmebildkamera
- Einschätzung der zu erwartenden Heizkosten
- Förderung des Verkaufs und der Vermietbarkeit
- Information über Energieeinsparmöglichkeiten
- Möglichkeit von finanziellen Förderungen
Gut informiert durch den qualifizierten und zertifizierten Gebäudeenergieberater im Handwerk registriert bei der Deutschen Energie Agentur:
Die Bundesregierung hat am 25. April 2007 die neue Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) beschlossen. Mit der EnEV wird die Einführung von Energieausweisen für den Gebäudebestand geregelt. Ab Anfang 2008 wird der Ausweis schrittweise eingeführt. Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird die Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umgesetzt.
Für den Energieausweis gibt es zwei Verfahren. Er kann verbrauchs- oder bedarfsabhängig ausgestellt werden. Nach jetzigem Stand müssen lediglich 1-4 Familienhäuser, die vor Baujahr 1978 errichtet wurden, einen bedarfsabhängigen Energieausweis erhalten. Ausnahmen gibt es, wenn diese Gebäude bereits die Wärmeschutzverordnung (WSchV) durch eine Sanierung erüfllen. Damit werden die meisten Gebäude die Möglichkeit haben, nach dem Verbrauch eingestuft zu werden. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.